Der Arbeitskreis Recht besteht aus rund 40 Mitgliedern, 20 bis 30 davon sind aktiv. Im Arbeitskreis arbeiten verschiedenste Umweltrechtler zusammen – nämlich Studenten, Referendarinnen, Hochschulprofessoren, Rechtsanwältinnen, Pensionäre sowie interessierte Laien. Der unterschiedliche Erfahrungshintergrund ermöglicht eine breite und inhaltsstarke Diskussion der anstehenden Rechtsprobleme.
Sprecher des Arbeitskreises ist seit 1999 Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz in Bayern. Er hatte zuvor als Rechtsanwalt unter anderem den Bau der B173 durch das Vogelschutzgebiet Naßanger im Oberen Maintal beim Bundesverwaltungsgericht verhindern können. Als seine Stellvertreterin fungiert seit 2000 Ellen Krüsemann, die im NRW-Landesbüro der Naturschutzverbände u.a. als Juristin im Rahmen der Verfahrensbeteiligung Stellung zu Eingriffsprojekten nimmt.
In den Jahren zuvor hatten Christian Schrader, Professor in Fulda, und Wolfgang Baumann, Rechtsanwalt in Würzburg, den Arbeitskreis erfolgreich geleitet. Als jahrzehntelange Aktivposten sind neben vielen anderen Klaus Roth-Stielow und Dieter Schmalz besonders hervorzuheben, weil sie den Arbeitskreis kontinuierlich durch ihre Mitarbeit bereichert haben.
Inhaltliche Schwerpunkte des AK sind rechtspolitische Themen und der Austausch darüber, wie sich die Umweltrechtssprechung entwickelt und wie sie zu beeinflussen ist. Im Fokus stehen Rechtsfragen aus allen Bereichen des Natur- und Umweltschutzes. Eine besonders enge Verzahnung besteht mit Fragen des Naturschutzrechtes (Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Vogelschutz und Natura 2000) und dem Immissionsschutzrecht (Lärmschutz, Anlagen- und Luftreinhalterecht). In regelmäßigen Sitzungen bespricht der AK aktuelle Gesetzesvorhaben des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft. Gerade Europa prägt das deutsche Umweltrecht heute entscheidend.
Bei wichtigen Gesetzesvorhaben versucht der AK durch regelmäßige Behördenkontakte bereits frühzeitig Verbesserungen in den Gesetzesentwürfen zu erreichen bzw. umweltfreundliche Teile dieser Entwürfe durch Gespräche mit Politikern durchzusetzen. Im Rahmen des Verbände-Anhörungsverfahrens erstellt der Arbeitskreis schriftliche Stellungnahmen. Diese Arbeit ist so zeitintensiv, dass eine konkrete Rechtsberatung für BUND-Mitglieder nur in ganz seltenen Einzelfällen geleistet werden kann.
Im Vordergrund der Arbeit standen zuletzt die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Öffentlichkeitsrichtlinie der EU in deutsches Recht; die Erarbeitung einer Stellungnahme zum "EAG Bau" (Novellierung des Baugesetzbuches aufgrund einer Planrichtlinie der EU); Fragen des Verbandsklagerechts; und eine Stellungnahme zum Ruheschutz-/Lärmschutzpapier.
Das Engagement des AK ist querschnittsorientiert. Speziell mit den BUND-Arbeitskreisen Immissionsschutz und Energie besteht ein intensiver Erfahrungsaustausch. Zudem vertreten Mitglieder des AK den BUND bei juristischen Fachtagungen – etwa zum Thema Verbandsklage – und bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, dem zentralen Treffpunkt der deutschen Umweltrechtler(innen). Im Anschluss an diese Tagung findet traditionell eine Sitzung des Arbeitskreises statt; sie steht auch jenen offen, die nicht Mitglied des AK sind. So entwickelt sich ein fruchtbarer Austausch von Erfahrungen mit Kundigen des Umweltrechts auf allen Ebenen – Behörden, Gerichten und Kanzleien.
Zu den künftigen Herausforderungen wird die Frage gehören, wie der Arbeitskreis die Gesetzgebung auf EU-Ebene beeinflussen kann - eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe.
Arbeitskreissprecher: Peter Rottner
Stellvertretende Arbeitskreissprecherin: Ellen Krüsemann
Veröffentlichungen des Arbeitskreises