Auch Umweltpolitik findet deshalb zunehmend auf transnationaler Ebene statt: Der Einfluss der EU auf die deutsche Umweltpolitik wächst ständig. Internationale Abkommen sollen den Schutz des Klimas, der Biodiversität der Weltmeere oder der Ozonschicht regeln. Und schließlich haben Globalisierung und Welthandel gravierende Konsequenzen für die natürlichen Lebensgrundlagen. Internationale Probleme erfordern internationale Antworten der Umweltbewegung. Der AK hat daher zwei Aufgaben: Zum einen will er umweltrelevante internationale Politik kritisch begleiten. Zum anderen hilft er, den BUND in internationale Netzwerke und Kampagnen einzubinden. Dabei setzen wir ausgewählte thematische Schwerpunkte.
Für die Schwerpunktarbeit bilden wir nach Bedarf Arbeitsgruppen. Die vierteljährlichen AK-Treffen sind die Plattform, wo alle Informationen zusammenlaufen und gemeinsam zukünftige Projekte und Strategien diskutiert werden. Außerdem gehören Aktionen und Kongresse bei uns fest zum Programm - genauso wie das Feiern von Erfolgen.
Aktuell bearbeitet der AK die Themen Klimaschutz, Unternehmensverantwortung und Biodiversität.

- Errichtung einer Kohlemauer am Brandenburger Tor
Kaum ein Wissenschaftler bestreitet es noch: Der Klimawandel hat bereits begonnen. Extreme Wetterereignisse wie der Hurrikan „Katrina“ in den USA, die „Jahrhundertsommer“ und Überschwemmungen in Europa sind dessen Vorboten. Gleichzeitig enden die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012. Um die katastrophischen Auswirkungen wenigstens zu begrenzen, muss sich die Staatengemeinschaft dringend auf eine Anschlussregelung einigen. Dabei müssen noch wesentlich ambitioniertere Ziele gesetzt werden. Es sind geeignete Wege zu finden, große Schwellenländer wie Indien oder China einzubinden, die Blockadehaltung der USA und Australiens zu brechen und die ärmsten Länder bei der Bewältigung der schon heute unvermeidlichen Klimaschäden zu unterstützen. Daher hat der BUND den Klimaschutz zu seinem Schwerpunktthema gemacht.
Der AK hat ein Hintergrundpapier zum Klimaschutz nach 2012 erarbeitet und im BUND Diskussionen zur Forderung einiger Entwicklungsländer und den Schutz ihrer Wälder angeregt.
Staaten stehen international im Wettbewerb um die besten Produktionsbedingungen - dass heißt möglichst niedrige Umwelt- und Sozialstandards. Insbesondere multinationale Konzerne sind in der Lage, großen Druck auf Regierungen auszuüben. Hervorragende Lobbykontakte, u.a. offizielle „Gipfeltreffen“ zwischen Staatsoberhäuptern und Vorstandsvorsitzenden, sind die Regel. Dadurch gewinnt die Industrie großen Einfluss auf die Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Demokratie wird durch diese übermäßige Einflussnahme von Konzernen („Corporate Power“) unterwandert. Gesellschaftliche Interessen wie die Wahrung von sozialen Mindeststandards und öffentlicher Güter wie eine intakte Umwelt bleiben außen vor. In der öffentlichen Wahrnehmung gelingt es denselben Konzernen, sich als Leistungsträger der Gesellschaft zu profilieren, u.a. durch die effektive Vermarktung punktuellen sozialen oder ökologischen Engagements, so genannte „Corporate Social Responsibility“.
Gemeinsam mit dem Projekt Nachhaltigkeitsstrategie des BUND erarbeiteten AK-Mitglieder ein Hintergrundpapier. Der BUND ist Mitglied im „CorA“-Netzwerk, das Unternehmensverantwortung einfordert. Hier arbeiten Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände sowie weitere Organisationen mit sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen zusammen. Das Hintergrundpapier „Anreize schaffen, Verbindlichkeit herstellen - eine nationale Strategie für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“.
Der Begriff „Biodiversität“ oder auch „biologische Vielfalt“ umfasst sowohl die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt aber auch die Vielfalt der Ökosysteme. Das Übereinkommen über die biologischen Vielfalt (Convention on Biodiversity – CBD) bildet den Schirm über eine Reihe von anderen völkerrechtlichen Übereinkommen und EU-Richtlinien.
Die drei Hauptziele des Übereinkommens sind 1. die Erhaltung der biologischen Vielfalt (der „klassische“ Naturschutz), 2. die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile (nachhaltige Wirtschaftsformen) und 3. die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Das Übereinkommen geht damit über den traditionellen Naturschutz hinaus und fordert Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen in allen nationalen Entscheidungen zu bedenken (biodiversity mainstreaming).
Auf nationaler Ebene wird der Schutz der Biodiversität durch das Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Ländergesetze geregelt sowie durch speziellere Bundesgesetze wie das Bundeswaldgesetz (BWaldG), Bundesjagdgesetz (BJagdG) und/oder das Wasserhaushaltsgesetz. Strategien zur Umsetzung liegen auf internationaler, auf EU-Ebene und (in Entwurfsform) auch auf nationaler Ebene vor.
Trotz dieses weitreichenden Instrumentariums ist es abzusehen, das das Ziel der Europäischen Union, den Verlust der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen, nicht eingehalten werden wird. Wir wollen uns mit den Ursachen dafür auseinandersetzen und Beiträge zu der vom 19. – 30. Mai 2008 in Bonn stattfinden 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt planen. Uns ist wichtig, die Arbeit innerhalb unseres Verbandes zu diesem Thema zu vernetzen und die Position zur Biodiversität aus Sicht des internationalen Umweltschutzes mit den Interessen der regionalen Umweltpolitik zu verbinden. Deswegen beteiligen wir uns an den verbandsinteren Diskussionen und arbeiten mit an einer BUND-Position zum Thema.
Wir laden alle Interessierten ein, sich an dieser Vernetzung zu beteiligen.