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Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerschutz – von der Quelle bis zur Küste

Die Elbe bei Lenzen
Elbauen bei Lenzen. Der BUND organisiert hier die derzeit größte Deichrückverlegung an der Elbe.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem und deutlichem Auftrag: Alle unsere Gewässer – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern – müssen bis 2015 einen "guten Zustand" erreichen. Darin liegt eine große Chance. Denn viele Gewässer haben eine Wiederbelebung bitter nötig.

Was bedeutet dies für die Behörden und die Politik? Die Qualitätsziele lauten:

  • ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
  • die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
  • sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
Intakte Elbaue – mithilfe der Wasserrahmenrichtlinie will der BUND solche Lebensräume auch an anderen Flüssen schaffen.

Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.

Um diese Ziele zu erreichen, wird bis Ende 2009 ein Programm entwickelt, dessen Maßnahmen bis 2010 bzw. 2012 umgesetzt werden müssen. Die Bundesländer müssen die Umweltverbände bei der Erstellung dieses Programmes eng einbinden, z. B. durch Anhörungen.

Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen mehr als 50 Prozent unserer Gewässer zusätzlichen Schutz!

Der BUND engagiert sich seit Jahren für eine konsequente Umsetzung der WRRL, z.B. mit dem Forum zur Wasserrahmenrichtlinie. Interessierte sind herzlich willkommen.

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