Der BUND handelt. Er hat erfolgreich für die neue europäische Grundwasserrichtlinie gekämpft, die im Januar 2007 in Kraft getreten ist. Sie hält u.a. an einem strikten Vorsorgeprinzip fest und führt neue Regelungen ein:
- Der Lebensraum Grundwasser findet erstmalig Berücksichtigung,
- auch hormonell wirksame Substanzen müssen vom Grundwasser ferngehalten werden
- und für Nitrate und Pestizide im Grundwasser gibt es nun EU-weit einheitliche Grenzwerte.
Spätestens 2009 müssen diese Bestimmungen in das deutsche Recht übernommen werden. Weitere Nachbesserungen sind in der Grundwasserverordnung, mit dem Umweltgesetzbuch, der nationalen Biodiversitätsstrategie und bei Erstellung der WRRL-Maßnahmenprogramme bis 2009 anzugehen.
Darüber hinaus engagiert sich der BUND u.a. für anspruchsvolle Vorgaben in der Düngeverordnung und EU-Bodenrahmenrichtlinie. Bodenvorsorge ist Grundwasserschutz.