Neben der Industrie ist der Verkehr Hauptverursacher für die gefährliche Feinstaubbelastung. Beim Verbrennen von Dieselkraftstoff gelangen ultrafeine Rußpartikel in die Luft. Die Europäische Union hat den gesundheitlichen Risiken durch Feinstaub 1999 mit einer neuen Luftreinhalterichtlinie Rechnung getragen und darin die Grenzwerte für Partikel gesenkt.
Seit Januar 2005 gelten die neuen EU-Feinstaubgrenzwerte: Im Jahresmittel darf eine Konzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschritten werden und nur an 35 Tagen ein Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Werden die Grenzwerte überschritten, sind von der zuständigen Behörde Luftreinhaltepläne zu erstellen. Diese müssen Aussagen über Art, Ursprung und Beurteilung der Verschmutzung sowie über ergriffene, beschlossene und geplante Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes enthalten. Für eine effektive Reduzierung der Feinstaubpartikel sind vor allem Einschränkungen im Straßenverkehr unumgänglich.
Das Gesetz in der Praxis – Versagen auf der ganzen Linie
Nach einem fulminanten Start mit riesigem Medieninteresse im Frühjahr 2005 sowie einer Reihe interessanter Luftreinhalte- und Aktionspläne herrscht mittlerweile vielfach Stagnation und Lähmung bei der Feinstaubbekämpfung in den Kommunen. Einige Kommunen haben zwar Maßnahmenkonzepte entwickelt, aber aufgrund der Versäumnisse der Bundesregierung waren die Kommunen in ihren Handlungsspielräumen lange Zeit sehr eingeschränkt. Zudem beinhalteten viele Luftreinhaltepläne pure Worthülsen ohne konkrete Maßnahmen. Seit Anfang 2008 schützen nun endlich die ersten Umweltzonen die Innenstädte vor den feinen Rußpartikeln aus Dieselfahrzeugen. Mehr…
EU-Umweltausschuss will striktere Vorgaben - Umsetzung bleibt lasch
23 von 25 Mitgliedsländer der EU haben 2006 die Feinstaub-Grenzwerte überschritten. Dennoch plant die EU keine rechtlichen Schritte, um Gegenmaßnahmen strikter einzufordern. Im Gegenteil: Die Parlamentarier wollen den Städten und Gemeinden noch längere Übergangsfristen zugestehen. Erst Ende 2011 müssen demnach Städte und Gemeinden die Grenzwerte auch einhalten. Zudem sollen Städte mit geographischen Besonderheiten (z.B. Kessellagen) die Grenzwerte künftig an 55 statt bisher an 35 Tagen überschreiten dürfen.
Gleichzeitig hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments im Oktober 2007 für eine Verschärfung der Grenzwerte ausgesprochen. Ab 2010 soll das Jahresmittel höchstens 33 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen. Der EU-Ministerrat will diesen Grenzwert dagegen nicht verringern.
Bundesverwaltungsgericht bestärkt Feinstaub-Betroffene
Anwohner müssen vor Feinstaub geschützt werden - dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil im September 2007 bekräftigt. Städte und Gemeinden dürfen mögliche Maßanhmen, wie Fahrverbote, nicht mir dem Hinweis ablehnen, dass noch kein Aktionsplan zur Luftreinhaltung vorliegt. Sie müssen vielmehr sofort handeln!
Dies fordert auch der BUND. Neben der Einrichtung von Umweltzonen sind weitere Maßnahmen unumgänglich. So steigern auch Reifen- und Bremsabrieb sowie die Aufwirbelung des Feinstaubs von der Straße die Belastung. Hier hilft nur eine generelle Reduzierung des Verkehrs zusammen mit einer Temporeduzierung und Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses.
Industrie macht sich aus dem Staub
Bei der ganzen Diskussion um Fahrverbote trat die Belastung durch die Industrie zu Unrecht in den Hintergrund. Die Industrie sorgt für die größte Belastung und die hohen Schornsteine sorgen für eine weiträumige Verteilung der Schadstoffe. So entsteht schon eine enorm hohe Hintergrundbelastung an Feinstaub, zu der sich dann noch die städtischen oder lokalen Belastungen, z.B. durch Verkehr, addieren. Ohne eine Reduzierung dieser Belastung durch die Industrie wird es jedoch keine Erfolge bei der Feinstaubbekämpfung geben.