Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Sie sind beim Anfahren und Beschleunigen am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des Reifens, die mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit wachsen, für Lärm.
Wer schützt uns vor Straßenlärm?
Ein Gesetz gegen Straßenlärm gibt es nicht. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Straßen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Straßen. Deren Anwohner haben kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung. Der Bund, einige Bundesländer, Gemeinden und Städte stellen allerdings Haushaltsmittel zur Lärmsanierung bereit, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden (70 dB (A) am Tag in Wohngebieten).
Weitere Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So können an bereits bestehenden Straßen Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnverengungen oder Nachtfahrverbote für Lkw von den örtlichen Behörden angeordnet werden. Unnötiger Lärm, wie ein lautes Autoradio bei offenem Fenster, laufender Motor oder lautes Türenzuschlagen sind laut StVO verboten. Kontrolliert werden können diese Verbote allerdings kaum.
Schon seit Anfang der siebziger Jahre gelten EU-weite Geräuschgrenzwerte für Straßenfahrzeuge, die im Laufe der Jahre weiter verschärft wurden. Trotzdem ist der Straßenverkehr seitdem kaum leiser geworden. Das liegt vor allem an der Zunahme des Verkehrs und den erhöhten Geschwindigkeiten. Auch wurden seit 1995 die Grenzwerte nicht mehr angepasst.