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Straßenlärm - Unser ständiger Begleiter

Straßenlärm ist allgegenwärtig. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich mehr als 60 Prozent der Deutschen von Straßenlärm belästigt. Andererseits gibt es in Deutschland rund 44 Millionen Pkw. Viele produzieren den Lärm selbst mit, unter dem sie leiden. Dabei erzeugt der einzelne Pkw im Vergleich mit anderen Kraftfahrzeugen noch am wenigsten Lärm. Ein Lkw ist im Durchschnitt bei Tempo 50 so laut wie 20 Pkw.

BUND-Demonstration gegen Straßenlärm in Berlin.
BUND-Demonstration gegen Straßenlärm in Berlin.

Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Sie sind beim Anfahren und Beschleunigen am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des Reifens, die mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit wachsen, für Lärm.

Wer schützt uns vor Straßenlärm?
Ein Gesetz gegen Straßenlärm gibt es nicht. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Straßen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Straßen. Deren Anwohner haben kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung. Der Bund, einige Bundesländer, Gemeinden und Städte stellen allerdings Haushaltsmittel zur Lärmsanierung bereit, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden (70 dB (A) am Tag in Wohngebieten).

Weitere Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So können an bereits bestehenden Straßen Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnverengungen oder Nachtfahrverbote für Lkw von den örtlichen Behörden angeordnet werden. Unnötiger Lärm, wie ein lautes Autoradio bei offenem Fenster, laufender Motor oder lautes Türenzuschlagen sind laut StVO verboten. Kontrolliert werden können diese Verbote allerdings kaum.

Schon seit Anfang der siebziger Jahre gelten EU-weite Geräuschgrenzwerte für Straßenfahrzeuge, die im Laufe der Jahre weiter verschärft wurden. Trotzdem ist der Straßenverkehr seitdem kaum leiser geworden. Das liegt vor allem an der Zunahme des Verkehrs und den erhöhten Geschwindigkeiten. Auch wurden seit 1995 die Grenzwerte nicht mehr angepasst.

Das fordert der BUND:

  • Geschwindigkeit begrenzen: Die Beschränkung der Geschwindigkeit ist eines der wirksamsten Mittel zur Reduktion von Straßenlärm. Dadurch verringern sich sowohl die Antriebsgeräusche als auch die Rollgeräusche.
  • Gleichmäßige Geschwindigkeit: Dadurch werden die Antriebsgeräusche deutlich reduziert. Dies muss besonders bei Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden. Schwellen oder Aufpflasterungen sind im Bezug auf eine Lärmminderung nicht immer sinnvoll.
  • Lärmarme Straßenoberflächen und Reifen: Neuartige offenporige, hohlraumreiche Asphaltbetondecken vermindern die Fahrbahngeräusche deutlich. Sie sind jedoch nur für Schnellstraßen sinnvoll. Moderne Reifen sind heute besonders lärmarm und gleichzeitig kraftstoffsparend. Sie kommen aber noch viel zu selten zum Einsatz.
  • Schallschutzmaßnahmen: Wie beim Schienenlärm gilt auch für die Straße: Lärmschutzmaßnahmen wie Wände und Tunnel sind nur im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen sinnvoll. Schließlich sind sie auch sehr teuer. Im Mittelpunkt müssen Maßnahmen zur Verkehrsminderung stehen.
    Überarbeitung der Grenzwerte: Die Grenzwerte für die Typprüfung müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Eine Reduktion um 4 bis 6 dB(A) ist möglich. Gleiches gilt für Motorräder.
  • Lärm vermeiden: Jeder, der selbst Auto fährt, kann etwas gegen Straßenlärm tun. Unnötiges Bremsen und starkes Beschleunigen lassen sich vermeiden. Und schnelles Hochschalten in den höchstmöglichen Gang spart auch Kraftstoff und damit pures Geld.

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Das Handbuch zeigt, wie Betroffene aktiv gegen Straßenlärm vorgehen können.

Handlungsstrategien gegen Straßenlärm

APUG-Studie

Verkehrsschild Zone 30, Foto: www.pixelio.de

Das „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein- Westfalen“ (APUG) hat in einer Studie die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Begrenzung des Straßenlärms untersucht. Am wirksamsten: Ge- schwindigkeitsbegrenzung.

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