Schnellere Planung bei Verkehrsprojekten - das will die Bundesregierung. Deshalb wurden im Dezember 2006 - bereits zum vierten Mal seit 1991 - Planungsverfahren insbesondere für Verkehrsinfrastrukturen beschleunigt. Mit dem Gesetz zur "Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben" wurden die Einspruchmöglichkeiten der Umweltverbände weiter beschnitten, z.B. durch verkürzte Einwendungsfristen.
Gleichzeitig wurde die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen von bisher fünf bzw. zehn Jahren auf bis zu 15 Jahre heraufgesetzt. Das Motto des Gesetzes müsste daher eigentlich lauten: „Schneller und bürgerferner planen für die Schublade“. Schließlich verzögert sich bereits heute die Fertigstellung vieler in Bau befindlicher Projekte, weil wegen der Vielzahl gleichzeitig begonnener Projekte zu geringe Beträge für eine zügige Realisierung der Einzelprojekte zur Verfügung stehen.