Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) werden Verkehrsvorhaben für Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Er dient als planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z. B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen.
Den aktuell gültigen BVWP hat das Bundeskabinett im Juli 2003 beschlossen. Auf diesem Beschluss basieren die Bedarfsgesetze für Straße und Schiene, die der Deutsche Bundestag im Juli 2004 verabschiedet hat.
Wie entsteht ein BVWP?
Die Länder melden ihren Bedarf an Verkehrsprojekten an, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Auf Basis dieser Meldungen entsteht im Bundesverkehrsministerium ein Entwurf, der dann mit den anderen Bundesministerien (besonders dem Finanzministerium), Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden muss. Das Bundeskabinett schließlich beschließt den BVWP.
Nach welchen Kriterien werden Projekte ausgewählt und eingestuft?
Grundlage für die Entscheidung die Aufnahme von Bauprojekten in den Bundesverkehrswegeplan ist eine aufwändige Bewertungsmethodik, die bei jedem Bundesverkehrswegeplan aktualisiert wird.
Im BVWP werden die Projekte nach Dringlichkeit geordnet. Dazu werden sie in Abhängigkeit vom eingeplanten Finanzrahmen in eine der drei Bedarfskategorien eingestuft: