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Der Bundesverkehrswegeplan

Auf dem Weg ins Nirgendwo? Verkehrspolitik in Deutschland. Im Bild: Grafik mit halber Brücke.
Auf dem Weg ins Nirgendwo? Verkehrspolitik in Deutschland.

Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) werden Verkehrsvorhaben für Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Er dient als planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z. B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen.

Den aktuell gültigen BVWP hat das Bundeskabinett im Juli 2003 beschlossen. Auf diesem Beschluss basieren die Bedarfsgesetze für Straße und Schiene, die der Deutsche Bundestag im Juli 2004 verabschiedet hat.

Wie entsteht ein BVWP?

Die Länder melden ihren Bedarf an Verkehrsprojekten an, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Auf Basis dieser Meldungen entsteht im Bundesverkehrsministerium ein Entwurf, der dann mit den anderen Bundesministerien (besonders dem Finanzministerium), Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden muss. Das Bundeskabinett schließlich beschließt den BVWP.

Nach welchen Kriterien werden Projekte ausgewählt und eingestuft?

Grundlage für die Entscheidung die Aufnahme von Bauprojekten in den Bundesverkehrswegeplan ist eine aufwändige Bewertungsmethodik, die bei jedem Bundesverkehrswegeplan aktualisiert wird.

Im BVWP werden die Projekte nach Dringlichkeit geordnet. Dazu werden sie in Abhängigkeit vom eingeplanten Finanzrahmen in eine der drei Bedarfskategorien eingestuft:

  • Vordringlicher Bedarf: Das Projekt wird als vordringlich angesehen und kann gebaut werden (bzw. Planung dafür kann begonnen werden).
  • Weiterer Bedarf: Projekt wird zwar in den BVWP aufgenommen, ist aber nicht vordringlich und kann nur realisiert werden, wenn zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
  • Kein Bedarf: Projekt wird nicht in den BVWP aufgenommen

Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen entscheidet maßgeblich darüber, welche Projekte in welche Kategorie eingeordnet werden. Mitte 2003 wurde noch damit gerechnet, dass für Neubau und Erhaltung der Straßen jährlich 5,2 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Inzwischen wird aber nur noch mit 4,5 Mrd. Euro gerechnet. Trotzdem wurden keine Projekte aus dem vordringlichen Bedarf entfernt.

Der Neubau von Bundesfernstraßen wird vor allem durch Einsparungen bei der Erhaltung finanziert. Nach Berechnungen des DIW sind für die Erhaltung des Straßennetzes 2,5 bis 3 Mrd. Euro notwendig. Nach dem Straßenbauplan 2004 fließen aber nur gut 1,6 Mrd. Euro in diesen Bereich. Statt Straßen neu zu Bauen sollten besser die bestehenden erhalten werden. Deren Zustand wird immer schlechter.

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