Nach dem Umweltschadensgesetz muss seit dem 14.11.2007 der Verursacher eines Umweltschadens diesen auf seine Kosten sanieren. Bisher waren Betroffenen und Umweltvereinigungen diesbezüglich die Hände gebunden. Wenn man beispielsweise auf einer Wanderung durch einen wunderschönen Auenwald inmitten eines Schutzgebietes zufällig Augenzeuge einer umfassenden Rodung wurde, konnte man in der Regel nichts dagegen unternehmen. Man war darauf angewiesen, dass die Verantwortlichen und Behörden aktiv werden. Darum blieben Schäden an Natur und Umwelt sehr oft unsaniert.
Seit dem Erlass des Umweltschadensgesetzes ist damit nun endgültig Schluss. Die zuständige Behörde ist jetzt verpflichtet, den Verantwortlichen zu der Sanierung zu veranlassen. Tut sie dies nicht und wird der Schaden nicht oder nur unzureichend saniert, kann jeder Bürger und jede Bürgerin die Behörde zum Handeln auffordern. Anerkannte Umweltverbände können notfalls mit einer Klage untätige Verantwortliche und säumige Behörden dazu bringen, den Schaden zu beseitigen.
Unter "Umweltschaden" werden die Schädigung von geschützten Arten und Lebensräumen, Gewässern und dem Boden verstanden. Als geschützt gelten alle Arten und Lebensräume, die in den Anhängen I, II und IV der FFH-Richtlinie, bzw. im Anhang I der Vogelrichtlinie aufgeführt sind sowie alle Zugvogelarten. Als Maßstab gilt gemäß den Richtlinien der Erhaltungszustand der Fläche oder Art. Das bedeutet, jede Reduzierung an Fläche oder der Größe der Population stellt einen Umweltschaden dar. Die Regelungen gelten flächendeckend. Ferner sind nur noch "echte" gleichartige Ausgleichsmaßnahmen zulässig.
Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen, wie sie das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, sind für geschützte Arten und Lebensräume nicht mehr gestattet. Weitere Informationen finden Sie in der BUND-Bewertung: Konsequenzen des Umweltschadensgesetzes und dem "ABC des Umweltschadensgesetzes".
Der BUND will betroffenen Bürgern und auch Umweltvereinigungen dabei helfen, von dem neuen Gesetz Gebrauch zu machen und Sanierungsanträge zu stellen. Damit diese nicht womöglich an unverständlichen Gesetzesbestimmungen scheitern und um abgelehnte Anträge, Ärger und Kosten zu vermeiden, finden Sie hier den Gesetzestext und Musteranträge.