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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – eine Chance für die Artenvielfalt

Heidelandschaft, Foto: Guedo, pixelio.de

Gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) soll ein europaweites Netzwerk von Schutzgebieten entstehen. 1992 von der Europäischen Union verabschiedet, ist die Richtlinie ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung der in Europa vorhandenen biologischen Artenvielfalt. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie im Rahmen von Natura 2000 eine zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der EU. Überall in Deutschland entwickelten die Naturschutzverbände eigene Vorschlagslisten, woraus eine einheitliche Datenbank mit mehr als 10.000 dokumentierten Gebieten entstanden ist. Ein in dieser Größenordnung wahrhaft einmaliges Projekt.

Große Kuhschelle, Foto: E. Keppler, pixelio.de

Inzwischen sind auf Druck der Verbände und der Europäischen Union in Deutschland 4.622 Gebiete mit 3,3 Mio. Hektar Land- und 2,2 Mio. Hektar Meeresfläche als Natura-2000-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Dies entspricht 9,3 Prozent der Landfläche. Doch damit ist noch nicht viel erreicht. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der jeweiligen Lebensräume und Arten zu bewahren und gegebenenfalls wiederherzustellen. Neben der Ausweisung und dem Management der Gebiete ist es demzufolge notwendig, diese zu überwachen und auf den angestrebten Schutz der Arten und Lebensraumtypen zu überprüfen (Monitoring). Die wesentlichen Ergebnisse des Monitorings müssen der EU-Kommission alle sechs Jahre vorgelegt werden.



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