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Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist da

Der Bundestag hat ein neues Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Nachdem der Versuch, alle Umweltrechtsbereiche in einem Umweltgesetzbuch zu regeln, gescheitert war, stand eine bundesweite Regelung zum Naturschutzgesetz gänzlich auf dem Spiel. Die Bundesländer drohten bereits zum 1.1.2010 die Naturschutzstandards in ihren Landesgesetzen weit abzusenken. Die Zersplitterung des Naturschutzrechts konnte nun verhindert und auch die Abwärtsspirale angehalten werden.

Hochmoor mit blühendem Wollgras, Foto: Rainer Sturm, www.pixelio.de
Lebensräume wie dieses Hochmoor brauchen ein starkes Naturschutzrecht.

Was aber ist übrig von dem alten Bundesnaturschutzgesetz, das einen gewissen Standard im Naturschutz setzte, aber dennoch den gegenwärtigen Herausforderungen nicht mehr in allen Punkten gerecht werden konnte? Bereits der von der Koalition im März 2009 in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf blieb an vielen Stellen hinter den Erfordernissen für einen zukunftsfähigen und klimawandeltauglichen Schutz von Ökosystemen und Arten zurück. Er basierte auf Kompromissen, die zur Rettung des Umweltgesetzbuches zwischen den Verhandlungspartnern eingegangen wurden. Zusätzlich führten Änderungsanträge durch den Bundesrat, die vom Bundestag teilweise aufgegriffen wurden, zu weiteren Qualitätssenkungen im Naturschutzrecht. Der Bundestag nahm besagte Änderungsanträge auf, um die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sicherzustellen.

Der BUND kritisiert diese erneute Verschlechterung des Gesetzes, da die Situation des Naturschutzes keine weitere Absenkung der Ziele und Standards erlaubt! So macht sich neben der Erleichterung über ein verabschiedetes bundesweit geltendes Naturschutzrecht auch große Enttäuschung über seine Inhalte breit. Wesentliche Punkte, die unerlässlich sind, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen und die weitere Zerstörung von Lebensräumen zu verhindern, sind im neuen Gesetz noch immer nicht enthalten.



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