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Wird novelliert: das Bundesnaturschutzgesetz

Nachdem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Jahr 2002 grundlegend novelliert wurde, steht nun erneut eine Novellierung an. Grund ist nicht etwa, dass das wichtigste Gesetz zur Bewahrung der biologischen Vielfalt geschärft werden soll. Nein, vielmehr soll eine schon lange diskutierte Idee nun in die Realität umgesetzt werden: Die umweltrelevanten Gesetze sollen unter einem gemeinsamen Dach als Umweltgesetzbuch zusammengeführt werden. Dadurch sollen Dopplungen vermieden und die Handhabung erleichtert werden. Das bisherige Bundesnaturschutzgesetz soll als Buch III in dieses Werk eingehen.

Eine Novellierung des Naturschutzrechts ist auch wegen der sog.  Förderalismusreform aus dem Jahr 2006 erforderlich, die die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu verteilt. War bisher der Naturschutz insgesamt Ländersache, für die das BNatSchG einen Rahmen vorgab („Rahmengesetz“), so hat der Bund nun das Recht zur Vollregelung. Deswegen muss das Gesetz nun auch deutlich konkreter werden als bisher. Die Sache hat aber eine Haken: Die Länder dürfen künftig davon abweichen und für bestimmte Bereiche eigene Gesetzesänderungen erlassen.

Zwar gilt bis 2010 ein Moratorium, in dem die Länder von diesem keinen Gebrauch machen werden, aber der Bund bemüht sich deshalb, „das Gesetz so gut zu machen, dass die Länder gar nicht davon abweichen wollen“.

Der BUND sieht dieses Vorgehen mit Sorge, da in den letzten Jahren vorrangig die Länder Schwächungen des Naturschutzrechts vorangetrieben haben und dies nun auch ein schwaches Naturschutzgesetz im UGB zur Folge haben könnte. Allein die sog. Allgemeinen Grundsätze – der Artenschutz und der Meeresnaturschutz – sollen „abweichungsfest“ bleiben.

Im Vorfeld der Ende 2007 erwarteten Gesetzesentwürfe hat der BUND einige Eckpunkte formuliert und diese gemeinsam mit den anderen Naturschutzverbänden in das DNR-Eckpunktepapier eingebracht.

Der BUND ist auch weiter an dem Thema im Rahmen eines Projekts des Deutschen Naturschutzrings (DNR) maßgeblich an der Erarbeitung fachlicher und juristischer Expertise zum UGB beteiligt, die als Basis für die Stellungnahmen und der Politik als Diskussionsmaterial zur Positionsfindung zur Verfügung steht.



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