Neues Naturschutzgesetz ohne effektiven Artenschutz verabschiedet
Am 19. Juni hat der Bundestag ein Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet, welches die dringend notwendige Verbesserung des Natur- und Artenschutzes nicht erreichen wird. Das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung, das Artensterben in Deutschland bis zum Jahr 2010 zu stoppen, rückt damit in weite Ferne.
- Zur BUND-Pressemeldung zum neuen BNatschG vom 19. Juni
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Hintergrund
Mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches ist eine große Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland entsprechend seiner Bedeutung rechtlich zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig Bürokratie abzubauen, leichtfertig verspielt worden. Alarmierend ist, wie die Diskussion um die erforderliche Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes von Teilen der Regierungsfraktion und einigen Bundesländern zu einer weiteren massiven Schwächung des Naturschutzrechtes in Deutschland genutzt werden soll.
Naturschutz nur noch auf Zeit und nach Kassenlage?
Bereits der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf bleibt an vielen Stellen hinter den Erfordernissen für einen zukunftsfähigen und klimawandeltauglichen Schutz von Ökosystemen und Arten zurück. Der Bundesrat fordert jetzt weitere Absenkungen von Naturschutzstandards. Diese stehen klar im Gegensatz zu unseren internationalen Verpflichtungen und den in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung formulierten Zielen. Die kritische Situation des Naturschutzes in Deutschland erlaubt keine Absenkung der Ziele und Standards! Mehr ...







