Eine gute Idee, die betroffene Bevölkerung mit einzubeziehen. Vor allem wenn es darum geht, ihnen eine Autobahn direkt vor die Tür zu bauen oder eine Müllverbrennungsanlage auf die Brache nebenan zu setzen. Über das Ausmaß an Schmutz, Lärm und gesundheitsschädlichen Risiken mitentscheiden zu dürfen, grenzt wohl schon an paradiesische Zustände. Leider ist das gut gemeinte Anliegen bei der Umsetzung auf nationaler Ebene gründlich gescheitert.
Im Januar 2007 hat die Bundesregierung ihre Rechtsvorschriften den Vorgaben der Aarhus-Konvention angeglichen. Dabei hat sie formal die drei inhaltlichen Schwerpunkte der Konvention miteinbezogen:
- der Zugang zu Informationen
- die Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsvorgängen
- die Möglichkeit zu Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Schritten bei Umweltverstößen.
So wurde unter andere das neue Umwelt-Informations-Gesetz (UIG) verabschiedet.
Trotz der Ratifizierung hat sich die Bürgerbeteiligung im Umweltschutz in Deutschland nicht verbessert. Ein Dschungel aus Bundes- und Landesgesetzen wirkt auf die breite Masse eher bedrohlich und verwirrend. 27 Einzelgesetze mit sich überlagernden Inhalten sind wohl eher das Gegenteil einer bundeseinheitlichen Lösung zum Umweltinformationsgesetz.
Schlimmer noch steht es um die inhaltliche Umsetzung: Alles was einigermaßen gut war, hat sich verschlechtert und alles was dringend einer Verbesserung bedurfte, blieb unverändert. Die EU-Richtlinie wurde nur unzureichend umgesetzt. So sind zum Beispiel infrastrukturelle Genehmigungsverfahren von der neuen Regelung gar nicht erfasst. Bürgerinitiativen sind nicht klagebefugt, die Zeit für Stellungnahmen wurde gekürzt, der Informationszugang für Umweltverbände stellenweise sogar erschwert. Die Klagerechte, die nach EU-Vorgaben deutlich verbessert werden sollte, wurden beschränkt, nicht erweitert.
Alles in allem hat sich die Bundesregierung also nach besten Kräften dafür eingesetzt, die Informations- und Rechtslage bei Umweltangelegenheiten für den einzelnen Bürger wie auch die Umweltverbände zu beschränken.