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Das "Übereinkommen für biologische Vielfalt"

Das Übereinkommen für biologische Vielfalt (CBD, von engl. "Convention on Biological Diversity") ist eines der wichtigsten Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt weltweit! Es ging 1992 aus der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro hervor. Auf der Homepage der CBD finden Sie eine Übersicht der Vertragsstaaten.

Die CBD hat drei gleichrangige Ziele:

  • Den Schutz der biologischen Vielfalt, wobei diese die Vielfalt der Ökosysteme, die Artenvielfalt und auch die genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten beinhaltet.
  • Die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, d.h., wo die natürlichen Arten als Ressourcen genutzt werden, soll dies nachhaltig und verantwortungsbewusst geschehen.
  • Die CBD will außerdem den Zugang und die Nutzung von genetischen Ressourcen fair regeln.

Inzwischen haben sich von den 190 Vertragsparteien bereits 168 Länder zur Umsetzung verpflichtet. Die anderen Länder verhandeln zwar mit, haben es aber noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung hat am 7. November 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen.



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