Der BUND lehnt grundsätzlich die Errichtung neuer Stauanlagen für große Wasserkraftwerke und neue Speicherkraftwerke ab. Kleinere Wasserkraftanlagen an Fließgewässern sollten nur dann neugebaut werden, wenn sie ältere Anlagen ersetzen. Die Reaktivierung oder der Ausbau von Wasserkraftanlagen darf Naturschutzbemühungen grundsätzlich nicht im Weg stehen. Die Erhaltung natürlicher und naturnaher Fließgewässer oder die Renaturierung verbauter Gewässer muss immer Vorrang vor der Wasserkraftnutzung haben!
Gleichwohl sind sehr viele unserer Fließgewässer und Auen aufgrund der vielfältigen Nutzungsanforderungen unserer Gesellschaft stark verändert worden, bisweilen sogar unumkehrbar. Deshalb können Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft vielerorts reaktiviert, technisch optimiert oder ausgebaut werden, ohne dass sich der Gewässerzustand damit verschlechtert. Im Rahmen solcher Bauarbeiten besteht sogar die Möglichkeit, die Gewässer ökologisch zu optimieren. Trotz der klaren Priorität für den Fließgewässerschutz gibt es vielfältige Möglichkeiten, Energie aus Wasser zu gewinnen. Diese müssen genutzt werden.
Lesen in der BUND-Position "Wasserkraftnutzung unter der Prämisse eines ökologischen Fließwasserschutzes" mehr darüber, welche Kriterien der BUND zur Nutzung der Wasserkraft ansetzt.