Etwa 450 Straßen kreuzen heute das Grüne Band, darunter Autobahnen wie die A38 Göttingen-Halle, die A44 Kassel-Eisenach und die A72 Hof-Plauen. Die Ostseeautobahn A20 verläuft südlich von Lübeck mitten durch die Niederungen der noch relativ naturnahen Wakenitz. Zwei Verbandsklagen, an denen der BUND beteiligt war, wurden abgewiesen. Der Bau konnte nicht gestoppt werden. Aktuell ist das Grüne Band in der Rhön durch den geplanten Bau der Bundesstraße 87n gefährdet.
Auch die geplante ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Erfurt würde das Grüne Band schneiden. Obwohl der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Bahnstrecke stark umstritten ist, wurde der 1999 verhängte Baustopp 2002 wieder aufgehoben.
Rettung: Flächenkäufe
Durch das Mauergrundstücksgesetz von 1996 war es früheren Eigentümern möglich, Flächen im Grünen Band zu 25 Prozent des Verkaufwertes wieder zu erwerben. Land, das nicht an Alteigentümer zurückgegeben wurde, konnte nach dem Gesetz auf dem freien Grundstücksmarkt verkauft werden. Fatal für den Naturschutz am Grünen Band! Deshalb entschloss sich der BUND, selbst Flächen aus Privatbesitz am Grünen Band zu kaufen. Bis Ende 2006 hat der BUND in seinen Pilotregionen schon über 350 Hektar erworben. Mit Pflege- und Schutzmaßnahmen sorgen wir dafür, dass diese Flächen erhalten bleiben.
Gemessen an der Gesamtgröße des Grünen Bandes haben die Pilotregionen vor allem Vorbildcharakter. Für einen großräumigen Schutz ist die Politik gefragt, schließlich befinden sich rund 65% der Flächen in Bundesbesitz. Den ersten Schritt hat die Bundesregierung im Jahr 2003 getan. Auf Drängen des BUND bot sie an, die bundeseigenen Flächen kostenlos auf die für den Naturschutz zuständigen Länder zu übertragen – ein Meilenstein für den Schutz des einstigen Grenzstreifens! Zudem dürfen die bundeseigenen Flächen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.
Flächenübertragung vom Bund an die Länder
2005 bekräftigten CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung das Angebot. Das Grüne Band wird hier explizit als Teil des Nationalen Naturerbes genannt (Auszug aus dem Koaltionsvertrag 2005). Mit der Übertragung an die Länder ist die Pflicht verbunden, die Abschnitte des Grünen Bandes im Sinne des Naturschutzes zu entwickeln. Wegen finanzieller Unwägbarkeiten konnten sich Bund und Länder mit Ausnahme des Freistaates Thüringen bisher jedoch noch nicht über die Flächenübernahme verständigen. Ein großer Erfolg ist die Übertragungsvereinbarung zwischen dem Bundesfinanzministerium und Thüringen, die im September 2008 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen wurde.
Der BUND setzt sich weiter für die längst überfällige Einigung in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen ein.