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Kennzeichnung von Gentech-Produkten

Ein gentechnisch verändertes Lebensmittel ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Wir sind also ganz auf die Kennzeichnung angewiesen. Seit April 2004 gilt: Lebens- und Futtermittel mit Gentech-Anteilen über 0,9 Prozent müssen auf der Zutatenliste als "genetisch verändert" ausgewiesen werden. Unterhalb von 0,9 Prozent sind Produkte nur dann von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn ihre Hersteller nachweisen können, dass die gentechnische Verunreinigung "zufällig" und "technisch unvermeidbar" war.

Die Kennzeichnungspflicht greift auch in Kantinen und Gaststätten. Und sie gilt genauso für unverpackte Lebensmittel. Bisher sind in der EU fast keine gekennzeichneten Lebensmittel auf dem Markt. Der Grund: Lebensmittelindustrie und -handel wissen, dass 80 Prozent aller Verbraucher in Deutschland strikt gegen Gentechnik im Essen sind. Die übrigen 20 Prozent sind nicht etwa dafür, sondern gleichgültig.

Kennzeichnung keine Kennzeichnung Kennzeichnung umstritten
Gentech-Futtermittel, z.B. Maiskleber, Sojaschrot, auch Mischfuttermittel mit Gentech-Anteilen, z.B. Milchleistungsfutter mit Gentech-Soja Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, z.B. Fleisch, Milch und Eier Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, z.B. Aspartam, Glutamat, Vitamin C, B2, B12, Enzyme
Gentech-Lebensmittel, z.B. Maiskolben, Sojamehl, Rapsöl, auch verarbeitete Lebensmittel, z.B. Maischips, Cornflakes, Sojalecitin, Maisstärke Enzyme, die mit gentechnischen Methoden hergestellt wurden, denn Enzyme gelten generell im Lebensmittelbereich nicht als Zutat, z.B. Chymosin (Labersatz im Käse), Amylasen (im Brot), Pektinasen (in Fruchtsäften)
Honig
Gentech-Saatgut    
aus Gentech-Pflanzen gewonnene Zusatzstoffe, z.B. Vitamin E aus Gentech-Soja    

Neues Label seit Mai 2008: "Ohne Gentechnik"

Logo "Ohne Gentechnik"

Seit 1. Mai 2008 können Lebensmittelhersteller ihre Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" versehen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Wie viele Unternehmen sie nutzen, ist offen.

"Ohne Gentechnik" darf auf konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und Eiern stehen, wenn sie von Tieren stammen, die mit gentechnikfreien Futterpflanzen gefüttert wurden. Zusatzstoffe und Arzneimittel hingegen, die Tiere zu sich nehmen, dürfen mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden.

Jedoch: Weder der so gewonnene Zusatzstoff noch das so erzeugte Medikament sind selber ein GVO. Die Tiere fressen also keine GVO oder bekommen sie als Arznei verabreicht.  Hintergrund dieser Regelung: Sowohl Hersteller von Zusatzstoffen als auch von Pharmazeutika sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Produktionsverfahren offen zu legen. Das wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern. Entsprechend mauern sie, entsprechend bleibt denjenigen, die das Label "ohne Gentechnik" anwenden wollen, die Information verwehrt. Die Folge: Gäbe es die Sonderregelung für Zusatzstoffe und Tierarzneimittel nicht - die Kennzeichnung wäre nicht praktikabel.

Der Praktikabilität bzw. der Realität der modernen arbeitsteiligen Landwirtschaft geschuldet ist auch, dass Tiere nicht lebenslang gentechnikfrei gefüttert werden müssen. Lediglich die letzten Monate sind verbindlich vorgeschrieben.

"Ohne Gentechnik" darf selbstverständlich auch Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs zieren. Dann jedoch gelten andere Regeln für Zusatzstoffe. Als "ohne Gentechnik" ausgelobte Produkte dürfen nur dann Zusatzstoffe enthalten, die mit Hilfe von GVO hergestellt sind, wenn diese anders nicht verfügbar sind oder eine Zulassung nach der EU-Öko-Verordnung haben. Mit anderen Worten: Gar nicht.

Warum eine so komplizierte Regelung?

Und warum steht auf der Packung, was nicht drin ist? Das hängt mit dem EU-Recht zusammen. Danach sind zwar gentechnisch veränderte Futtermittel kennzeichnungspflichtig, nicht aber die aus Tieren gewonnenen Produkte. Nur Landwirte wissen, was sie an ihre Tiere verfüttern, Verbraucher erfahren nichts davon. Beim Kauf von Milch, Fleisch und Eiern tappen sie im Dunklen. Das ist umso gravierender als 80 Prozent aller Gentech-Pflanzen ins Tierfutter wandern. Die EU wird ihre Kennzeichnungsregeln nicht ändern, deshalb bleibt den Mitgliedsstaaten nur, eigene Gesetze zu erlassen.



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