Sie befinden sich hier:

Welche Produkte dürfen die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" führen?

"Ohne Gentechnik" darf auf konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und Eiern stehen, wenn sie von Tieren stammen, die mit gentechnikfreien Futterpflanzen gefüttert wurden. Zusatzstoffe und Tierarzneimittel hingegen, die die Tiere zu sich nehmen, dürfen mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden.

Dabei sind weder der so gewonnene Zusatzstoff noch das so erzeugte Medikament selber ein GVO. Die Tiere fressen also keine GVO oder bekommen diese als Arznei verabreicht. Hintergrund dieser Regelung: Sowohl Hersteller von Zusatzstoffen als auch von Pharmazeutika sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Produktionsverfahren offen zu legen. In der EU gibt es keinerlei Pläne, dies zu ändern. Entsprechend bleiben denjenigen, die das Label "ohne Gentechnik" anwenden wollen, Informationen verwehrt. Gäbe es die Sonderregelung für Zusatzstoffe und Tierarzneimittel nicht, dann wäre die Kennzeichnung unpraktikabel.

Pizza, Foto: www.sxc.hu
Damit die Pizza mit Käsebelag das Label "ohne Gentechnik" tragen kann, muss die Erzeugung der Milch den Regeln für tierische Produkte, die Erzeugung des Käses denen für Lebensmittel folgen: Gentechnisch hergestelltes Chymosin, das tierisches Lab bei der Dicklegung des Käses ersetzen könnte, ist verboten.

Der Realität der modernen arbeitsteiligen Landwirtschaft ist es geschuldet, dass Tiere nicht lebenslang gentechnikfrei gefüttert werden müssen. Lediglich die letzten Monate vor der Gewinnung von Lebensmitteln, die das Label" ohne Gentechnik" tragen, sind verbindlich vorgeschrieben. Das heißt für einzelne Tierarten: Rinder für die Fleischerzeugung müssen zwölf Monate bzw. mindestens drei Viertel ihres Lebens ohne Gentech-Futtermittel gefüttert werden, kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen) sechs Monate, Schweine vier Monate, Milch produzierende Tiere drei Monate, Geflügel für die Fleischerzeugung zehn Wochen und für die Eiererzeugung sechs Wochen.

"Ohne Gentechnik" darf selbstverständlich auch Lebensmittel zieren, die nicht tierischen Ursprungs sind. Dann jedoch gelten andere Regeln für Zusatzstoffe. Als "ohne Gentechnik" ausgelobte Produkte dürfen nur dann Zusatzstoffe enthalten, die mit Hilfe von GVO hergestellt sind, wenn diese anders nicht verfügbar sind oder eine Zulassung nach der EU-Öko-Verordnung haben. Mit anderen Worten: gar nicht.



Direkt zur Online-Spende
Foto: eyewire / fotolia.com

Fünf-Minuten-Info

Stoppuhr in Hand, Foto: www.pixelio.de/dr

Hier können Sie sich unsere

Fünf-Minuten-Info zur Aktion "ohne Gentechnik" herunterladen.

Suche

Metanavigation: