Ja. Lebensmittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die das "ohne Gentechnik"-Label tragen, enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen.
Für Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milch, Eier etc.) gilt:
Pflanzliche Rohstoffe im Tierfutter wie Soja, Mais und Raps dürfen keine Gentech-Bestandteile enthalten. Hersteller, die den Schwellenwert von 0,9 Prozent für eine gentechnische Verunreinigung in Anspruch nehmen wollen, müssen beweisen, dass die Verunreinigung ihres Produkts "zufällig" oder "technisch unvermeidbar" war.
Zusatzstoffe im Futter oder Arzneimittel, die Tiere zu sich nehmen, dürfen mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden. Dabei sind weder der so gewonnene Zusatzstoff noch das so erzeugte Medikament selber ein GVO. Die Tiere fressen also keine GVO oder bekommen diese als Arznei verabreicht. Die Produktion von Zusatzstoffen (z.B. Enzyme oder Vitamine) oder Arzneimitteln durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen findet unter kontrollierten Bedingungen in Fermentern statt.
Tiere müssen nicht für die Dauer ihres gesamten Lebens gentechnikfrei gefüttert werden. Mindeststandards sind:
- Rinder für die Fleischerzeugung: zwölf Monate bzw. mindestens drei Viertel ihres Lebens
- kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen): sechs Monate
- Schweine: vier Monate
- Milch produzierende Tiere: drei Monate
- Geflügel für die Fleischerzeugung: zehn Wochen
- Geflügel für die Eiererzeugung: sechs Wochen
Zum Vergleich: Rinder leben im Durchschnitt ein Jahr und drei Monate, Mastschweine fünf Monate, Milchkühe vier bis sechs Jahre, Legehennen ein Jahr, Masthähnchen 42 Tage.
Für Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (Brot, Gebäck, Schokolade etc.) gilt:
Als "ohne Gentechnik" ausgelobte Produkte dürfen nur dann Zusatzstoffe enthalten, die mit Hilfe von GVO hergestellt sind, wenn diese auf dem Markt anders nicht verfügbar sind oder eine Zulassung nach der EU-Öko-Verordnung haben. Kurz: Gar nicht.