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REACH-Zeitplan

Am 1. Juni 2007 ist REACH offiziell in Kraft getreten. Bis die neue Chemikalienverordnung vollständig umgesetzt wird, wird es aber noch eine ganze Weile dauern – erst bis 2018 müssen alle Stoffe, die unter REACH fallen, auch registriert werden. Hier die wichtigsten Schritte:

  • Bis Ende 2008 werden die EU-Mitgliedsstaaten Vorschläge unterbreiten, welche "besonders besorgniserregenden" Stoffe zuerst das Zulassungsverfahren ("Autorisierung") durchlaufen sollen.
  • Bis 1. Dezember 2010 müssen alle Stoffe mit mehr als 1.000 Tonnen Produktions- oder Importmenge pro Jahr registriert werden. Außerdem müssen bis 2010 alle krebserregenden, erbgutschädigenden oder das Kind im Mutterleib schädigenden Stoffe mit einer Produktionsmenge von mehr als einer Tonne pro Jahr registriert werden. Dazu kommen noch alle für Wasserorganismen schädliche Stoffe mit mehr als 100 Tonnen pro Jahr.
  • Bis 1. Juni 2013 müssen alle Stoffe mit einer Jahresmenge von mehr als 100 Tonnen registriert werden.
  • Erst bis zum 1. Juni 2018 müssen alle Stoffe, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden, registriert werden.


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