Für die kommenden Jahre sind verschiedene Überarbeitungsphasen bestimmter Teile der REACH-Gesetzgebung vorgesehen. Die EU wird einzelne Abschnitte überprüfen, was dazu führen kann, dass der Text der Verordnung an diesen Stellen verändert wird.
Es wird erwartet, dass die Industrie bei diesen Gelegenheiten für eine weitere und erneute Schwächung von REACH eintreten wird. Die Überarbeitungen bieten aber auch gute Möglichkeiten, die Verordnung zu verbessern. Der BUND wird sich gemeinsam mit anderen Verbänden dafür starkmachen, dass die Überarbeitungen genutzt werden, um Umwelt und Verbraucher besser zu schützen.
Überblick über die geplanten Überarbeitungsphasen:
- 2012: Prüfung des Anwendungsbereichs von REACH (dadurch kann sich die Anzahl der von REACH betroffenen Chemikalien vergrößern oder verkleinern); Prüfung der einzureichenden Daten für Stoffe, die in einer Menge zwischen einer und zehn Tonnen pro Jahr produziert oder importiert werden.
- 2013: Prüfung, ob Stoffe, die das Hormonsystem stören, generell ersetzt werden müssen, wenn sicherere Alternativen vorhanden sind.
- 2014: Prüfung, ob ein Stoffsicherheitsbericht für krebserregende, erbgutverändernde oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigende Chemikalien (CMR-Stoffe) auch dann vorgelegt werden muss, wenn der betreffende Stoff in einer Menge unter zehn Tonnen pro Jahr produziert wird. (Ein Stoffsicherheitsbericht muss bisher nur für Chemikalien vorgelegt werden, die in einer Menge von mehr als zehn Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.)
- 2019: Prüfung, ob ein Stoffsicherheitsbericht zusätzlich zu den CMR-Stoffen auch für andere Chemikalien vorgeschrieben werden soll, die in Mengen unter zehn Tonnen pro Jahr in der EU hergestellt oder eingeführt werden; Prüfung, ob Verbraucher zukünftig auch über andere gefährliche Stoffe (z.B. Allergene) informiert werden sollen. (Bisher müssen Verbraucheranfragen nur beantwortet werden, wenn sie die als "besonders besorgniserregend" definierten Substanzen betreffen.)