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Zuständige Behörden

Eine Reihe von Behörden und Institutionen ist mit dem Vollzug von REACH befasst:

EU-Ebene

  • Die EU-Kommission: Sie entscheidet über Zulassungen und Beschränkungen.
  • Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki wurde neu ins Leben gerufen und ist bei dem Umsetzungsprozess von REACH federführend. Sie wird die eingehenden Daten verwalten, bewerten und auch die Zulassung chemischer Stoffe steuern. Bis Juni 2008 ist die Agentur mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt, danach wird sie ihre Arbeit mit der Registrierung der ersten Chemikalien beginnen. 

Das bedeutet aber nicht, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keinen Einfluss auf die Umsetzung haben. Sie beteiligen sich an der inhaltlichen Arbeit. Beispielsweise wird bei der ECHA ein Ausschuss der Mitgliedsstaaten eingerichtet, der Meinungsunterschiede in Bezug auf von der Agentur oder Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Entscheidungen beilegen und neue Stoffe vorschlagen soll, die Anlass zu großer Besorgnis geben.


In Deutschland

In Deutschland beteiligen sich verschiedene Behörden an der Umsetzung. Bei den nationalen Behörden muss unterschieden werden zwischen Fachbehörden und den Überwachungsbehörden vor Ort:

  • Die Fachbehörden bewerten die Chemikalien. In Deutschland werden dies federführend die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) in Dortmund sowie das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin sein.
  • Die BAuA wird auch erste Adresse sein, wenn es um die Zusammenarbeit mit der Kommission, der Agentur in Helsinki oder den Behörden in anderen Mitgliedsstaaten geht. Bei der BAuA wird außerdem eine nationale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Akteure unter REACH und interessierte Kreise hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten und Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung berät.
  • Die regionalen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen und betreuen die Betriebe vor Ort im Hinblick auf die Einhaltung ihrer durch REACH erwachsenen Pflichten. Welche Behörden in den Ländern letztlich für die Überwachung zuständig sein werden und welche Überwachungsaufgaben konkret wahrzunehmen sind, steht noch nicht abschließend fest.


Mehr im REACH-Infoportal des Umweltbundesamtes: www.reach-info.de/ubareach



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