Grundsätzlich prüft die neue Europäische Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki alle Registrierungsunterlagen auf Vollständigkeit. Ab einer Menge von 100 Tonnen pro Jahr prüfen auch die nationalen Behörden die Unterlagen. Diese bewerten vor allem, ob die Untersuchungsvorschläge, die die Unternehmen machen, um ihre Wissenslücken zu schließen, sinnvoll sind. Damit sollen Tierversuche möglichst vermieden werden. Diese Prüfung kann zur Freigabe oder zum Verbot eines Stoffs führen; oder dazu, dass eine Chemikalie das Zulassungsverfahren durchlaufen muss.
Weitere Informationen zu den Verfahren der Registrierung, Bewertung und Zulassung im REACH-Infoportal des Umweltbundesamtes: www.reach-info.de/ubareach