BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


So funktioniert REACH

Bisher mussten nur die sogenannten Neustoffe (erstmalige Vermarktung nach 1981) auf ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit hin untersucht werden. Alle Altstoffe (erstmalige Vermarktung vor 1981) wurden nie systematisch auf ihre Auswirkungen für Mensch und Umwelt getestet. Dabei gehören 96 Prozent aller in der EU verwendeten Chemikalien zu den Altstoffen. REACH soll diese Ungleichbehandlung von Neu- und Altstoffen endlich beendet.

Chemielabor von Bayer, Foto: Bayer AG
REACH verpflichtet die Hersteller, Informationen über die Umwelt- und Gesundheitswirkungen der von ihnen eingesetzten Chemikalien vorzulegen.

Allerdings erfasst REACH grundsätzlich nur die Chemikalien, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU produziert oder importiert werden. Für diese Stoffe gilt, dass die Hersteller die Verwendung des Stoffes anmelden müssen ("Registrierung"). Dazu müssen sie Informationen über die Umwelt- und Gesundheitswirkungen der Chemikalien bei der neuen Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki vorlegen.

Die ECHA prüft dann die eingereichten Informationen ("Evaluierung"). Liegt eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt vor ("besonders besorgniserregende Stoffe") muss die Verwendung des Stoffes von der ECHA genehmigt werden ("Autorisierung"). Dazu müssen die Hersteller erklären, dass sie die Risiken der Chemikalie "angemessen kontrollieren" können.

Mehr Informationen zu den drei Kernelementen von REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung

Weitere Informationen zur ECHA und den anderen für REACH zuständigen Behörden

Quelle: http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/chemie/reach/reach_im_ueberblick/