Einer der Hauptstreitpunkte bei den Verhandlungen um REACH war der Bereich der Autorisierung (Zulassung). Ziel des Zulassungsprozesses soll es sein, besonders besorgniserregende Chemikalien durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Zu den „besonders besorgniserregenden“ Stoffen zählen:
- krebserregende (karzinogene), erbgutschädigende (mutagene) und fortpflanzungsschädigende (reprotoxische) Stoffe (kurz: CMR-Stoffe);
- Stoffe, die in der Umwelt nicht abgebaut werden, die sich stark in Mensch und Tier anreichern und noch dazu toxisch sind (PBT);
- Stoffe, die praktisch nicht abgebaut werden und sich sehr stark in Organismen anreichern, für die aber noch keine toxische Wirkung nachgewiesen ist (vPvB);
- Stoffe, die "ähnlichen Anlass zur Sorge" geben, z.B. hormonell wirksame Schadstoffe.
Das EU-Parlament hatte beschlossen, dass eine Zulassung für diese Stoffe nur erteilt werden kann, wenn es keine sicheren Alternativen gibt, ein herausragender gesellschaftlicher Bedarf das Risiko rechtfertigt und das Risiko angemessen beherrscht wird.
Auf Druck der Industrie hat der EU-Rat diese Regelung jedoch verwässert. Nur PBT und vPvB sollen durch Alternativen ersetzt werden, für alle anderen „besonders besorgniserregenden Stoffe“ soll es ausreichen, wenn die Industrie angibt, sie könne das Risiko "angemessen kontrollieren".
Weitere Informationen zu den Verfahren der Registrierung, Bewertung und Zulassung im REACH Infoportal des Umweltbundesamtes: www.reach-info.de/ubareach