Allerdings erfasst REACH grundsätzlich nur die Chemikalien, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU produziert oder importiert werden. Für diese Stoffe gilt, dass die Hersteller die Verwendung des Stoffes anmelden müssen ("Registrierung"). Dazu müssen sie Informationen über die Umwelt- und Gesundheitswirkungen der Chemikalien bei der neuen Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki vorlegen.
Die ECHA prüft dann die eingereichten Informationen ("Evaluierung"). Liegt eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt vor ("besonders besorgniserregende Stoffe") muss die Verwendung des Stoffes von der ECHA genehmigt werden ("Autorisierung"). Dazu müssen die Hersteller erklären, dass sie die Risiken der Chemikalie "angemessen kontrollieren" können.
Mehr Informationen zu den drei Kernelementen von REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung
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