Verbraucher benötigen ausreichende Informationen, um beim Kauf von Alltagsprodukten solche auszuwählen, die frei von gefährlichen Chemikalien sind. Alle Informationen, die relevant für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, sollten also der Öffentlichkeit in vollem Umfang zugänglich gemacht werden.
Eins der Kernelemente von REACH ist, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Verbraucherinnen Auskunft darüber zu geben, ob ein Produkt Stoffe enthält, die als "besonders besorgniserregend" eingestuft werden.
Sobald die EU die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe erstellt hat, können Verbraucher ganz konkret bei Händlerinnen nachfragen, ob die Stoffe in einem bestimmten Produkt enthalten sind.
Allerdings ist es sinnvoll, schon jetzt bei Firmen anzufragen, welche Chemikalien die Produkte enthalten. Es sollte deutlich werden, dass Verbraucher Produkte nicht mehr kaufen werden, wenn gefährliche Chemikalien enthalten sind.