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Mängel und Schwachstellen von REACH

  • Kein verpflichtender Ersatz besonders gefährlicher Stoffe: Nach Ansicht des BUND sollten besonders problematische Chemikalien verpflichtend ersetzt werden, wenn sicherere Alternativen vorhanden sind (Substitutionsprinzip). REACH sieht jedoch vor, dass die als "besonders besorgniserregend" definierten Stoffe standardmäßig zugelassen werden müssen, wenn der Hersteller erklärt, die Risiken "angemessen kontrollieren" zu können. Von dieser Regelung ausgenommen werden nur besonders langlebige Stoffe, die sich in der Nahrungskette anreichern, und Stoffe, für die sich keine Wirkungsschwelle festlegen lässt.
  • Keine ausreichenden Testanforderungen: Leider wurden die Testanforderungen bei der Registrierung von Chemikalien auf Druck der chemischen Industrie erheblich verringert. Insbesondere im Bereich 1 – 10 Tonnen Jahresproduktion sind nun für die meisten der Stoffe nur noch die bereits vorhandenen Daten einzureichen. Auch bei höheren Produktionsmengen können auf Antrag wichtige Tests, z.B. auf Fortpflanzungsschädigung, weggelassen werden.
  • Keine allgemeine Sorgfaltspflicht: Nach Auffassung des BUND sollte die chemische Industrie die Verantwortung für die Sicherheit all ihrer Produkte übernehmen (Sorgfaltspflicht). Hersteller und Importeure von Chemikalien sollten, unabhängig vom Produktionsvolumen, garantieren müssen, dass ihre Produkte bei sachgerechter Handhabung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht schaden. Nach dem nun in Kraft getretenen Gesetzestext gibt es jedoch in REACH keine rechtlich verbindliche Pflicht der Hersteller, für die Folgen von Stoffen Sorge zu tragen, die sie in Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr herstellen.
  • Keine ausreichende Transparenz für die Verbraucher: Verbraucher benötigen ausreichende Informationen, um beim Kauf von Alltagsprodukten solche auszuwählen, die frei von gefährlichen Chemikalien sind. Die EU-Parlamentarier hatten dafür gestimmt, dass Informationen in der Warenkette über den Händler bis zum Verbraucher weitergegeben werden müssen. So könnten diese Information auf allen Ebenen bei Kaufentscheidungen herangezogen werden. In seiner nun geltenden Fassung sieht REACH dies jedoch nur für "besonders besorgniserregende" Substanzen vor, und auch nur dann, wenn diese mehr als 0,1 Prozent des Gewichts eines Artikels ausmachen. Nur die allerwenigsten Erzeugnisse werden von dieser Regelung erfasst.


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