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Handelsbeschränkungen

Die PIC-Konvention (auch Rotterdam-Konvention) legt fest, dass gefährliche Chemikalien nur noch unter bestimmten Auflagen von Industriestaaten in sog. Entwicklungs- oder Schwellenländer exportiert werden dürfen. Das Abkommen wurde von den Vereinten Nationen 1998 ausgehandelt und trat 2004 in Kraft. PIC bedeutet „Prior Informed Consent“ und erfasst 27 gefährliche Chemikalien, die nur noch dann gehandelt werden dürfen, wenn die Importländer

  • ausreichend über die mit diesen Substanzen verbundenen Gefahren informiert wurden und
  • dem Handel ausdrücklich zustimmen. 

Die Konvention dient dazu, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schäden zu schützen. Zu den betroffenen Substanzen gehören 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien. Weitere sollen hinzukommen. Die Konvention regelt auch den Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Zum Beispiel enthält sie Vorschriften zur Kennzeichnung und schreibt vor, dass Experten in den Importländern Schulungen erhalten.

Blauer Giftbehälter in grünem Fass, Foto: www.sxc.hu
Die PIC-Konvention regelt, dass die gefährlichsten Chemikalien nur noch unter bestimmten Auflagen gehandelt werden dürfen.

Die Substanzen sind hoch giftig und können tödlich sein oder schwere akute und chronische Krankheiten hervorrufen. Gefährlich sind auch die Stoffe, die in das Hormonsystem eingreifen. Sie schädigen die Fortpflanzungsfähigkeit, das Immunsystem oder das Nervensystem. Sie wirken besonders während der Schwangerschaft auf das noch ungeborene Kind und gefährden damit auch die Nachkommen in der nächsten Generation.

Hormonell wirksame Substanzen, die auf der Liste der PIC-Konvention stehen, kommen auch in Deutschland noch zum Einsatz: das in der deutschen Landwirtschaft verbotene, aber in Läuse-Shampoo für Kinder noch verwendete Lindan und das seit 2001 weltweit für Schiffsanstriche verbotene, aber in Konsumartikeln immer noch nachweisbare TBT.

Von der PIC-Konvention profitieren auch Mensch und Umwelt in den Industriestaaten: Mit der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH wird zwar der direkte Import gefährlicher Chemikalien nach Europa geregelt, als Bestandteil von Konsumartikeln werden sie jedoch nur ungenügend erfasst. Die PIC-Konvention kann die Lage verbessern. Denn je weniger giftige Substanzen in sog. Entwicklungsländer exportiert werden, desto weniger können sie über Importprodukte zurückfließen. Das gilt ebenso für Pestizide, die bei uns längst verboten sind, doch mit Importware immer wieder auf unseren Ladentheken landen.


Mehr zur Rotterdam-Konvention unter www.pic.int (in Englisch)



Mehr zur Rotterdam-Konvention unter www.pic.int (in Englisch)

Screenshot der Startseite von www.pic.int
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