Chemikalien werden weltweit eingesetzt und gehandelt. Daher muss es auch internationale Regelungen geben, um Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Es gibt bereits verschiedene Vereinbarungen der Vereinten Nationen (UN). Jedes Abkommen ist aber nur so viel wert, wie seine Umsetzung kontrolliert wird.
Verbote durchsetzen
In der POP-Konvention (Persistent Organic Pollutants, auch Stockholm-Konvention genannt) ächtete die Weltgemeinschaft 2004 zwölf langlebige, organische Schadstoffe und verbot deren Produktion und Nutzung. Zu diesem sogenannten "Dreckigen Dutzend" zählen neun Pestizide, u. a. das DDT, polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Dioxine und Furane.
Das Montréal-Protokoll läutete 1987 zum Schutz der Ozonschicht das Aus für die Fluorierten Kohlenwasserstoffe (FCKW) ein.
Handel regulieren
Die PIC-Konvention (Prior Informed Consensus, auch Rotterdam-Konvention genannt) wurde 1998 verabschiedet. Dieses berechtigt sogenannte Entwicklungsländer, vor dem Import einiger Chemikalien (vor allem Pestiziden) über deren Gefahrenpotenzial informiert zu werden und die Einfuhr ggf. zu untersagen.
Das Basler-Abkommen von 1989 verbietet jeglichen Giftmüllexport. Zwar gilt das Verbot noch nicht weltweit, ist aber in der EU gültig. Damit gelangt EU-Giftmüll nicht mehr in Entwicklungsländer – von illegalen Praktiken abgesehen.
Auswirkungen eindämmen
Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg wurde beschlossen, die negativen Auswirkungen von Chemikalien bis 2020 zu reduzieren. Unter dem Kürzel SAICM (Strategic Approach to International Chemicals Management / Strategischer Ansatz für ein internationales Chemikalien-Management) werden Maßnahmen für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien entwickelt.