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Verharmlosung der Gefahr

Stellungnahme zu den Aussagen von Ökotest

Die Veröffentlichung der Funde von Bisphenol A (BPA) in Babyschnullern durch den BUND hat hohe Wellen geschlagen. Auch die Zeitschrift Ökotest greift das Thema auf ihrer Internetseite auf – kommt aber zu einem überraschenden Fazit: Die vom BUND gemessenen Gehalte des hormonell wirksamen Schadstoffs in den Schnullern seien vernachlässigbar. Die Begründung von Ökotest ist jedoch fragwürdig.

Ökotest verweist auf die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die von vielen Wissenschaftern und Experten weltweit als nicht valide angesehen wird. Zum Hintergrund: Bei dem 2007 erheblich heraufgesetzten Richtwert, demzufolge eine tägliche Aufnahmemenge von 50µg pro kg Körpergewicht unbedenklich sei, stützte sich die EFSA wesentlich auf eine stark kritisierte Studie – finanziert von der Kunststoffindustrie!

Unabhängige Wissenschaftler hingegen schlagen anstelle des EFSA-Richtwerts einen um bis zum Faktor 2000 niedrigeren Toleranzwert vor.
Kanada hat bereits ein Verbot von BPA in Babyfläschchen verhängt. Die fünf größten Hersteller in den USA haben BPA-haltige Babyfläschchen freiwillig aus dem Sortiment genommen. In anderen Staaten, zum Beispiel in Frankreich und in den nordischen Ländern, wird ein BPA-Verbot für Babyprodukte intensiv diskutiert.

Es sind nämlich gerade Babys, die besonders sensibel auf hormonartig wirkende Chemikalien – hier das östrogen wirkende Bisphenol A – reagieren: Wissenschaftler gehen davon aus, dass Säuglinge BPA um den Faktor 10 langsamer abbauen als Erwachsene. Gleichzeitig befindet sich der Organismus von Neugeborenen und Kleinkindern in körperlicher und funktioneller Entwicklung. Entwicklungsprozesse sind durch hormonell wirksame Schadstoffe leichter zu stören als ausdifferenzierte Systeme. Auch aus diesen Gründen ist der EFSA-Wert, bei dessen Berechnungen von einem durchschnittlichen Erwachsenen ausgegangen wurde, aus unserer Sicht für Babys und Kleinkinder nicht tragbar.

Stattdessen sollte das Vorsorgeprinzip gelten: Insbesondere bei Kindern muss jede vermeidbare Quelle für BPA (und alle anderen hormonell wirksamen Chemikalien) ausgeschlossen werden.


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