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Schifffahrt

Containerschiff in der Werft in Stralsund, Foto www.pixelio.de
Seit 2003 dürfen hormonwirksame TBT-Anstriche nicht mehr auf Schiffsrümpfe aufgetragen werden.

Über Jahrzehnte wurde TBT (Tributylzinn) als Anstrich für Schiffsrümpfe genutzt, um ein Bewachsen mit Algen, Muscheln und Seepocken zu verhindern. Durch seine Fähigkeit, das Hormonsystem zu beeinflussen, kann TBT Unfruchtbarkeit bei Meeresschnecken, Fortpflanzungsstörungen bei Seevögeln und Immunstörungen bei Fischen und Meeressäugern hervorrufen. TBT ist in der Meeresumwelt schwer abbaubar und reichert sich in Organismen an.

Viele Jahre haben Umweltverbände gegen den Einsatz von TBT gekämpft – mit Erfolg! Die Weltschifffahrtsorganisation (IMO) hat 2001 in einer neuen Konvention beschlossen, dass ab 2003 keine TBT-Anstriche mehr auf Schiffe aufgetragen werden dürfen, ab 2008 soll TBT-haltige Farbe auf Schiffsrümpfen ganz untersagt werden. Obwohl Deutschland die Konvention noch nicht ratifiziert hat, trat sie Mitte September 2007 durch die Unterzeichnung von Panama in Kraft und ist somit rückwirkend gesetzlich bindend.

Allerdings verwenden viele Bootsbesitzer weiterhin Anstriche, die zwar kein hochgiftiges TBT mehr enthalten, dafür aber Kupferoxide, Irgarol oder Diuron und damit Substanzen, die ebenfalls schädlich für die Meeresumwelt sind.

Es gibt jedoch Alternativen, die die Umwelt weit weniger gefährden: z.B. Silikonanstriche für schnell fahrende Schiffe oder giftfreie, selbst polierende Anstriche für langsamere Küstenschiffe.

Mehr zu Alternativen unter www.bewuchs-atlas.de und www.limnomar.de



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