Allein an den zwölf AKW-Standorten in Deutschland fallen jährlich ca. 420 Tonnen verbrauchte hochradioaktive Brennelemente an. Weil niemand weiß, wie man den Atommüll so entsorgen kann, dass er für Mensch und Umwelt weder heute noch in ferner Zukunft eine Gefahr darstellt, wurde das strahlende Problem lange Jahre buchstäblich verschoben: Aus den Atomkraftwerken wanderte es auf Schienen in die deutschen Zwischenlager Ahaus/Gorleben oder in die Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) und von dort wieder zurück nach Deutschland.
Durch diese Transporte konnten die Betreiber den Betrieb der AKW aufrechterhalten, weil dadurch der unvermeidliche Entsorgungsnotstand immer wieder hinausgeschoben wurde. Seit 1973 wurden Transportbehälter in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England gebracht – bis zum Ende der Transportgenehmigung am 30. Juni 2005 waren es insgesamt etwa 2.000 Transporte. Dem Atomkonsens folgend wurden inzwischen standortnahe Zwischenlager neben den AKW errichtet und damit Castor-Transporte aus den AKW auf null reduziert.
Eine Lösung für die Entsorgung des Atommülls sind diese Zwischenlager allerdings auch nicht. Außerdem sind die Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr zulässig. Da die Wiederaufarbeitung selbst aber unbegrenzt fortgeführt werden darf, wird es auch in Zukunft noch Rücktransporte aus La Hague und Sellafield nach Deutschland (Gorleben) geben. Und in einigen Jahrzehnten wird es Castor-Transporte aus den Zwischenlagern in ein Endlager geben müssen.