BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Der EURATOM-Vertrag

Der EURATOM-Vertrag fördert seit 1957 die Entwicklung der Atomenergie in Europa. Zu dieser Zeit begann die kommerzielle Nutzung, und Kernenergie wurde als "unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft" bezeichnet. EURATOM finanzierte die Erforschung der Atomenergie und gewährte Milliarden von Euro als Kredite für die Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken. Als Resultat ist die EU heute der weltweit führende Erzeuger von Atomstrom. Die erweiterte EU-25 hat 156 Reaktoren in Betrieb und erzeugt damit 32 Prozent ihres Strombedarfs, mehr als Nordamerika, Japan oder Russland.

Neben den EURATOM-Krediten und den Forschungsgeldern schafft der EURATOM-Vertrag eine eigene Wirtschaftszone für die Nuklearindustrie, was dem EG-Vertrag und der neuen EU-Verfassung widerspricht. Die staatlichen Subventionen widersprechen zum Beispiel den Binnenmarktregeln, nicht aber dem EURATOM-Vertrag.

50 Jahre sind genug: EURATOM abschaffen

Der BUND fordert die Abschaffung des EURATOM-Vertrages und den europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie. Der Vertrag ist überholt, und inzwischen haben sich bereits zwei Drittel der EU-Staaten von dieser Form der Energieerzeugung abgewendet. Dessen ungeachtet besteht die Gefahr, dass mit Hilfe von EURATOM-Krediten der Bau eines neuen Atomkraftwerkes in Bulgarien finanziert wird. Die europäische Gemeinschaft wird so in eine Art "nuklearer Geiselhaft" genommen. Wenn die Abschaffung von EURATOM nicht gelingt, muss Deutschland einseitig aus dem EURATOM-Vertrag austreten.

630000 EU-Bürger gegen Atomkraft

Zur Bekräftigung ihrer Absage an den EURATOM-Vertrag und aus Protest gegen die geplante Finanzierung des AKW-Neubaus im bulgarischen Belene übergaben Atomkraftgegner, darunter die europäische Umweltorganisation Friends of the Earth (FOE), mehr als 630.000 Unterschriften an EU-Energiekommissar Andris Piebalgs. In Deutschland hat der BUND die Kampagne dazu durchgeführt. Mehr als 100.000 der Unterschriften stammen aus Deutschland.

Veralteter Nuklearfördervertrag

Die Verträge zur "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM-Vertrag), der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG-Vertrag) und der Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag) gelten als die drei Gründungsverträge der EU. Im Gegensatz zum EGKS-Vertrag, der 2002 ausgelaufen ist, und dem EWG-Vertrag, der in andere EU-Verträge integriert wurde, ist der EURATOM-Vertrag nie wesentlich verändert worden und hat auch kein Ablaufdatum. Damit wird die Atomindustrie weiter ökonomisch und politisch begünstigt. So fließen ab 2007 pro Jahr rund 550 Millionen Euro in die Atomforschung, für die Erforschung erneuerbarer Energien hingegen stehen lediglich 168 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

BUND-Hintergrund zu 50 Jahren EURATOM

Quelle: http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/atomkraft/atomkraft_in_europa/euratom/