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AKW Kalkar, Nordrhein-Westfalen

Für diesen 1973 in Bau gegangenen "Schnellen Brüter" kam 1991, noch vor der Inbetriebnahme, das endgültige Aus. An einer Klage gegen den Reaktor machte sich das "Kalkar-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts fest, das die Schutzrechte der Bevölkerung deutlich gegenüber den Rechten der BetreiberInnen auf profitorientierte wirtschaftliche Verwertung betonte. Die ebenfalls in diesem Urteil festgelegte Verpflichtung, die Sicherheitsstandards stetig auf dem neusten Stand zu halten, wurden später im Zuge des Atom-Konsens' stark verwässert.

Typ: Schneller Brüter
Nennleistung: 300 MW
Inbetriebnahme: nie

Betreibergesellschaft:
seinerzeit Schnell-Brüter-Kernkraftwerk GmbH (unter 69 Prozent-Mehrheit der RWE Energie AG)

Ernsthafte Störfälle: keine bekannt geworden

Lokaler Widerstand:
Ab 1977 erlebte das niederrheinische Städtchen mehrere Großdemonstrationen. Diese sowie der fortwährende, zähe Protest auch von Teilen der Bevölkerung, aber auch das allgemeine Umdenken nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verhinderten schließlich die Inbetriebnahme.


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