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Natur- und Umweltschutz fördern

Die Stiftung dient der Förderung von Umwelt- und Naturschutz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die


(1) Förderung steuerbegünstigter inländischer oder vergleichbarer ausländischer Körperschaften, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, sowie deren Projekte. Gefördert werden soll insbesondere die Arbeit des BUND;

(2) Sicherung von naturschutzrelevanten Flächen im Sinne einer Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Naturschutzgesetze des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes;

(3) Vergabe von Preisen, an Personen oder Gruppen, die mit finanziellen Zuwendungen verbunden sind.

(4) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck ferner, indem sie geförderte Körper-schaften und deren Projekte und Initiativen durch Beratung, organisatorische und logistische Hilfestellung oder auf andere zweckdienliche Weise unterstützt.

(5) Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Einrichtungen (z.B. Informationszentren) betreiben.

(6) Die Stiftung kann themenbezogene Publikationen herausgeben oder deren Herausgabe fördern. Sie erfüllt ihren Stiftungszweck insbesondere auch durch Information und Aufklärung der Bürger und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit.

(7) Die Interpretation des in Abs. 1 bis 7 niedergelegten Stifterwillens obliegt der Stiftung. Welche Schwerpunkte die Stiftung bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks bildet und ob sie ggf. nur einen Teil der Zwecke verwirklicht, liegt allein in ihrem Ermessen.

Die gesamte Satzung



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