Bieten Sie interessante Tätigkeiten im Umwelt und Naturschutz als Bundesfreiwillligendienst-Stelle (BFD) an und gewinnen Sie motivierte Aktive!
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Kontakt zum Freiwilligenreferat
Tel.: 0 30 / 2 75 86-455, martina.loew@bund.net
Tel.: 030 / 2 75 86-541, victoria.muntendorf@bund.net
Förderung und Eigenanteil
Die Einsatzstellen tragen die Kosten für Taschengeld, Sozialversicherung und Arbeitskleidung sowie ggf. Verpflegungs- und/oder Unterkunftsleistungen. Die Höhe der Zahlungen ist im Einzelfall nicht vorgeschrieben. Für das Taschengeld gibt es jedoch eine gesetzliche Obergrenze von nicht mehr als 330 Euro im Monat.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz lässt den Einsatzstellen bei der Vereinbarung der monatlichen Vergütung weitestgehende Freiräume. Die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung bzw. ein finanzieller Ersatz ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir sich am FöJ-Satz im jeweiligen Bundesland zu orientieren.
Für jeden BFD-Teilnehmenden erhält die Einsatzstelle einen Bundeszuschuss von 350 Euro im Monat, dieser wird bei unter 25-Jährigen (also mit Kindergeldanspruch) auf 250 Euro verringert. Darüber hinaus erhält die Einsatzstelle 100 Euro pro Monat für die begleitenden Seminare und 100 Euro in Bildungsgutscheinen für die begleitenden Seminare in den Bildungszentren des Bundesamtes (ehemalige Zivischulen). Dieser Bildungszuschuss wird allerdings automatisch an die Zentralstellen übertragen, da diese die Durchführung der Seminare organisieren.
Dieser Betrag deckt nicht den gesamten Kostenrahmen eines BFD-Teilnehmenden. Der Eigenanteil einer Einsatzstelle wird voraussichtlich zwischen 100 und 400 Euro pro Monat betragen, bei einem Vollzeit-Freiwilligen unter 27 Jahren abhängig vom gezahlten Taschengeld. Bei Freiwilligen über 27 Jahren mit einem Teilzeit-Dienst kann der Eigenanteil deutlich geringer sein.