Was haben Sie zu bieten?

Freiwillige des BUND Helmstedt

Bieten Sie interessante Tätigkeiten im Umwelt und Naturschutz als Bundesfreiwillligendienst-Stelle (BFD) an und gewinnen Sie motivierte Aktive!

Bei der BUND-Bundesgeschäftsstelle melden

Haben Sie Interesse, einen BFD-Platz anzubieten, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Jetzt BFD-Platz melden


Kontakt zum Freiwilligenreferat
Tel.: 0 30 / 2 75 86-455, martina.loew@bund.net
Tel.: 030 / 2 75 86-541, victoria.muntendorf@bund.net

Förderung und Eigenanteil

Die Einsatzstellen tragen die Kosten für Taschengeld, Sozialversicherung und Arbeitskleidung sowie ggf. Verpflegungs- und/oder Unterkunftsleistungen. Die Höhe der Zahlungen ist im Einzelfall nicht vorgeschrieben. Für das Taschengeld gibt es jedoch eine gesetzliche Obergrenze von nicht mehr als 330 Euro im Monat.

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz lässt den Einsatzstellen bei der Vereinbarung der monatlichen Vergütung weitestgehende Freiräume. Die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung bzw. ein finanzieller Ersatz ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir sich am FöJ-Satz im jeweiligen Bundesland zu orientieren.

Für jeden BFD-Teilnehmenden erhält die Einsatzstelle einen Bundeszuschuss von 350 Euro im Monat, dieser wird bei unter 25-Jährigen (also mit Kindergeldanspruch) auf 250 Euro verringert. Darüber hinaus erhält die Einsatzstelle 100 Euro pro Monat für die begleitenden Seminare und 100 Euro in Bildungsgutscheinen für die begleitenden Seminare in den Bildungszentren des Bundesamtes (ehemalige Zivischulen). Dieser Bildungszuschuss wird allerdings automatisch an die Zentralstellen übertragen, da diese die Durchführung der Seminare organisieren.

Dieser Betrag deckt nicht den gesamten Kostenrahmen eines BFD-Teilnehmenden. Der Eigenanteil einer Einsatzstelle wird voraussichtlich zwischen 100 und 400 Euro pro Monat betragen, bei einem Vollzeit-Freiwilligen unter 27 Jahren abhängig vom gezahlten Taschengeld. Bei Freiwilligen über 27 Jahren mit einem Teilzeit-Dienst kann der Eigenanteil deutlich geringer sein.

Anerkennung als Einsatzstelle

BUND-Gruppe Hamburg mit Freiwilligen

Sind Sie ...

... anerkannte Einsatzstelle des Zivildienstes?

Dann sind Sie per Gesetz automatisch mit allen genehmigten Zivildienstplätzen als Einsatzstelle des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. Sie müssen sich nur noch der BUND-Zentralstelle als Einsatzstelle zuordnen. Dann erfolgt die Verwaltung nicht mehr über das BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – das ehemalige Bundesamt für den Zivildienst), sondern über die Zentralstelle BUND.

... anerkannte Einsatzstelle des FöJ/FsJ?

Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst. Allerdings können Sie einen BFD-Platz nur besetzen, wenn Sie Ihren FöJ-Platz bereits besetzt haben. Ausnahme: wenn Sie keinen FöJ-Bewerber zugewiesen bekommen, da schon alle vom Bundesland geförderten FöJ-Plätze vergeben sind. Sie müssen sich als BFD-Einsatzstelle beim BAFzA anerkennen lassen und sich der BUND-Zentralstelle zuordnen. Der Antrag auf Anerkennung kann auch erfolgen, wenn erst einmal keine BFD-Teilnehmenden beschäftigt werden. Wichtig: Bitte den ausgefüllten Antrag an die BUND-Zentralstelle senden. Wir senden den Antrag an das BAFzA weiter.

... bislang weder im Zivildienst noch im Jugendfreiwilligendienst anerkannt?

Dann müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung beim BAFzA stellen. Das BAFzA entscheidet dann über die Anerkennung. Wichtig für die Anerkennung: Die Stelle sollte gemeinwohlorientiert und arbeitsmarktneutral sein. Wichtig: Bitte den ausgefüllten Antrag an die BUND-Zentralstelle senden. Wir senden den Antrag an das BAFzA weiter.

Antrag auf Anerkennung beim BAFzA

Aufgaben der Einsatzstelle

  • regionale Bewerbung der BFD-Stelle und Ausfüllen der Vereinbarung mit einem gewonnenen Freiwilligen, Wichtig: Bitte senden Sie der BUND-Zentralstelle die Vereinbarung in dreifacher Ausfertigung zu. Vereinbarung mit Freiwilligen
  • Einsatz eines BFD-Freiwilligen im Sinne des Gesetzes
  • Einsatz auf der Grundlage eines Dienst- und Arbeitsplans
  • persönliche Betreuung und fachliche Anleitung durch geeignete haupt- oder ehrenamtliche Personen der BUND-Gruppe
  • Lern- und/oder Tätigkeitsziele
  • Gewährung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs von 24 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Freistellung der Freiwilligen zur Teilnahme an den Seminar- und Bildungstagen
  • Teilnahme als Einsatzstelle an jährlich stattfindenden Treffen der örtlichen Einsatzstellen
  • zeitnahe Information des regionalen Trägers bzw. der Zentralstelle über Schwierigkeiten in der Personalführung, der Abrechnung oder schwere Pflichtverletzungen der Freiwilligen.
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Bundeszuschusses gegenüber dem Bund (eigenständige Abrechnung bei selbst rechtsfähigen Einsatzstellen). Dies gewährleistet die Umsatzsteuerfreiheit des Bundeszuschusses. 


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