Kostenübersicht
1. Eigenanteil der Einsatzstelle
- Eigenanteil zur pädagogischen Begleitung: 35 Euro pro BFD pro Monat
- Fahrtkosten der Freiwilligen zu den Seminaren: abhängig von der Anzahl der besuchten Seminare
- Eigenanteil Verwaltung: 30 Euro inkl. MwSt. pro BFD pro Monat (nur bei externen Einsatzstellen)
2. Taschengeld und Sozialversicherung
- Taschengeld: max. 604 Euro für einen Vollzeit-BFD (Bei Teilzeit muss das Taschengeld reduziert werden, darf jedoch die Mindestgrenze von 200 Euro nicht unterschreiten.)
- Sozialversicherung: i.d.R. ca. 40% des Taschengeldes und der freiwilligenden Leistungen (mit Ausnahme des ÖPNV-bezogenen Mobilitätszuschlags) > mehr dazu in unserem Merkblatt
- Für Taschengeld und Sozialversicherung erhalten Einsatzstellen eine Kostenerstattung für Freiwillige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro und für Freiwillige ab 25 Jahren bis zu 400 Euro monatlich.
3. Freiwillige Zusatzleistungen
- Einsatzstellen können den Freiwilligen monatliche Zuschüsse zu Sachkosten, Verpflegung, Unterkunft, Mobilität oder entsprechende Sachleistungen zur Verfügung stellen.
- Freiwillige Leistungen sind ebenso wie das Taschengeld sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bildet der Mobilitätszuschlag oder eine entsprechende Sachleistung (z.B. Jobticket): Sofern diese Leistungen nachweislich für den ÖPNV genutzt werden, sind sie sozialversicherungsfrei.
- Alle anderen Zusatzleistungen sind bei der Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Bei Sachleistungen gelten die Sachbezugswerte nach dem Sozialgesetzbuch (Sachbezugswert für Verpflegung: 313 Euro monatlich; Sachbezugswert für Unterkunft: 278 Euro monatlich; Stand 2024).
BFD-Kostenrechner
Nutzen Sie unseren BFD-Kostenrechner (MS Excel), um individuell zu berechnen, mit welchen monatlichen Beträgen Sie als Einsatzstelle Ihre BFD-Stelle planen müssen. Fahrtkosten zu Seminaren sind in dem Rechner nicht aufgeführt.